Schulordnung

Bitte beachten Sie bei der Anmeldung zum Musikunterricht die Schulordnung.

Für Schüler die eine Schule ausserhalb des Einzugsgebietes der msa besuchen (z. B. Gymnasium in Winterthur) oder für Schüler von ausserhalb des Einzugsgebietes der msa ist auch das Reglement bezüglich Schulwechsel zu beachten.

 

1. ZWECK

Die Musikschule Andelfingen und Umgebung (msa) bietet der Bevölkerung eine sorgfältige musikalische Ausbildung an. Der Unterricht findet nach Möglichkeit am Wohnort des Kindes oder in nächster Umgebung statt.

 

2. ZULASSUNG

2.1 Zum subventionierten Unterricht zugelassen sind alle in den Mitgliedsgemeinden wohnhaften Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum vollendeten 20. Altersjahr. Schüler:innen mit Wohnsitz in einer der msa angeschlossenen Zürcher Mitgliedsgemeinden werden bis zum Abschluss ihrer Erstausbildung, längstens aber bis zum vollendeten 25. Altersjahr subventioniert. Dazu muss ein entsprechender Nachweis eingereicht werden.

2.2 Die msa gewährleistet den Zugang zum Förderprogramm für besonders begabte und talentierte Schüler:innen. Das Förderprogramm wird in Zusammenarbeit mit mehreren Musikschulen der Region angeboten. Der Zugang setzt das Bestehen einer Eignungsprüfung voraus.

2.3 Der Unterricht steht auch interessierten Erwachsenen (nicht Subventionierten) zum vollen Tarif offen.

2.4 In Ausnahmefällen kann auf Antrag ein Schüleraustausch mit anderen Musikschulen gemäss msa Reglement Schulwechsel bewilligt werden.

 

3. EIN- UND AUSTRITT

3.1 Ein- und Austritte sind auf Semesteranfang bzw. -ende möglich.

3.2 Schüler:innen, die bereits unterrichtet werden, gelten ohne fristgerechte schriftliche Abmeldung auch für das folgende Semester als angemeldet.

3.3 Die An- oder Abmeldung ist schriftlich mit dem entsprechenden Formular bis zum 15. Mai bzw. bis zum 15. Dezember an das Sekretariat zu richten. Die Anmeldung verpflichtet zum regelmässigen Unterrichtsbesuch und zur Bezahlung des Schulgeldes gemäss geltender Tarifordnung. Eine Änderung der Höhe des Schulgeldes wird den bereits eingeschriebenen Schüler:innen vor Ablauf des nächstmöglichen Abmeldetermins bekanntgegeben.
Ist von Seiten der msa eine Änderung der Unterrichtsart (z.B. Lektionsdauer, Gruppengrösse) notwendig, werden die Schüler:innen, bzw. deren Eltern, bis spätestens 3 Wochen vor Semesterbeginn informiert. Es besteht dann die Möglichkeit, den Unterricht innert 10 Tagen ohne Kostenfolge abzumelden.

3.4 Für verspätete Abmeldungen bis zum 1. Juli für das erste Semester und bis 1. Januar für das zweite Semester wird eine Umtriebsentschädigung von Fr. 140.- erhoben. Erfolgt die Abmeldung später, ist die ganze Semesterrate zu entrichten. Es gilt das Datum des Poststempels.

3.5 Bei Wegzug ausserhalb der msa Mitgliedsgemeinden ist ausnahmsweise ein Austritt während der zweiten Semesterhälfte möglich, wenn die msa bis spätestens zwei Monate vor dem Wegzugdatum die schriftliche Abmeldung erhält.

 

4. SCHULGELD

4.1 Die Mitgliederversammlung legt die Höhe des Schulgeldes fest, wobei beim subventionierten Unterricht gem. Art. 2.1 der Elternanteil in keinem Fall 50 Prozent der Gesamtkosten übersteigt.

4.2 Die erste Woche nach den Sommerferien ist für die Einteilung der Lektionen vorgesehen. Der Unterricht beginnt in der zweiten Woche. Das Schuljahr ist identisch mit dem der Volksschule.
Das Schulgeld wird für jedes Semester in Rechnung gestellt. Es ist innert 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Die Musikalische Grundschule (MGA) wird sofern nicht von der Volksschule bezahlt, mit dem ganzen Jahresbetrag in Rechnung gestellt. Es ist inner 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. die Musikalische Grundschule (MGA) wird sofern nicht von der Volksschule bezahlt, mit dem ganzen Jahresbetrag in Rechnung gestellt. Für eine zu spät bezahlte Rechnung ist für jede Mahnung eine Umtriebsentschädigung von Fr. 35.- zu entrichten. Notenmaterial, Instrumente usw. sind im Schulgeld nicht inbegriffen.

4.3 Bei mehreren Schüler:innen aus der gleichen Familie ermässigt sich der Elternbeitrag für Instrumentalunterricht gemäss Tarifordnung. Besucht ein Kind den Unterricht für zwei Instrumente, gilt für das zweite Instrument ebenfalls eine Ermässigung. Auf den Besuch von Musiziergruppen, Musikprojekten und Abos wird kein Rabatt gewährt.

4.4 In begründeten Fällen können für den subventionierten Unterricht Stipendien gemäss msa-Reglement gewährt werden. Auskunft erteilt das Präsidium oder die Schulleitung.

4.5 Instrumentallektionen, die wegen Abwesenheit der Musiklehrperson der msa ausfallen und zur Unterschreitung der zu erteilenden Stundenzahl von 36 Lektionen pro Schuljahr führen, werden am Ende des Schuljahres gutgeschrieben oder zurückbezahlt. Es steht der Lehrperson frei, die Lektionen innerhalb des gleichen Schuljahres vor- oder nachzuholen. Es werden keine Rückerstattungen gewährt an Schüler:innen, welche den Unterricht an einer anderen Musikschule als der der Wohngemeinde in Anspruch nehmen (Schulwechsel).

4.6 Lektionen, die von den Schüler:innen nicht besucht werden, sind zu bezahlen. Bei längerer Krankheit oder Unfall der Schülerin oder des Schülers kann auf ein schriftliches Gesuch hin eine befristete Spezialregelung getroffen werden; eine Rückerstattung kann ab der 4. ausgefallenen Lektion Instrumentalunterricht mit der Rechnung des folgenden Schuljahres erfolgen.

4.7 Neben den üblichen gesetzlichen Feiertagen wird der Musikunterricht am Schulsilvester und am 1. Mai eingestellt. Zudem fällt der Unterricht in den Oberstufenschulkreisen Andelfingen und Flaach am Andelfinger Jahrmarkt, im Oberstufenschulkreis Ossingen am Ossinger Jahrmarkt sowie im Schulkreis Stammheim am Stammheimer Jahrmarkt aus. Diese ausgefallenen Lektionen gelten als erteilt. An schulinternen Frei-Tagen finden die Musiklektionen ordnungsgemäss statt.

4.8 Die Ferien richten sich nach dem Ferienplan der Wohnortsgemeinde der Schüler:innen. Bei Gruppen mit Teilnehmenden aus mehreren Gemeinden gilt der Ferienplan des Unterrichtsortes.

 

5. UNTERRICHT

5.1 Die Zuteilung der Schüler:innen zu den Lehrpersonen wird von der Schulleitung vorgenommen. Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

5.2 Die Schüler:innen haben pünktlich zum Unterricht zu erscheinen. Die Eltern sind dafür besorgt, dass ihre Kinder den Unterricht regelmässig und vorbereitet besuchen. Voraussehbare Absenzen sind der Lehrperson direkt bis spätestens am Vorabend zu melden.

5.3 Die Lektionsdauer beträgt in der Regel 40 Minuten, für Gruppen und Ensembles ab drei Schüler:innen mindestens 45 Minuten.

5.4 Die Lehrpersonen orientieren die Eltern jährlich über die Fortschritte ihrer Kinder.

5.5 Es steht der Lehrperson frei, einmal im Jahr einige oder alle Schüler:innen gemeinsam in einer Klassenstunde zu unterrichten oder vorspielen zu lassen oder diese an einem msa-Schülerkonzert auftreten zu lassen. Dies gilt als erteilte Lektion für alle Beteiligten.

5.6 Die Musikschüler:innen haben die Möglichkeit, mindestens einmal jährlich an Vorspielstunden, Konzerten oder ähnlichen Veranstaltungen mitzuwirken.

5.7 Die msa organisiert regelmässig Stufentests, an welchen die Schüler:innen teilnehmen können.

5.8 Die Eltern der Musikschüler:innen sind eingeladen, den Unterricht ihrer Kinder zu besuchen.

5.9 Mit ihrer Anmeldung erteilen Schüler:innen, bzw. deren Erziehungsberechtigte der msa die Erlaubnis, an eigenen Anlässen erstellte Bild-/Tonaufnahmen für den Einsatz in eigenen Druckerzeugnissen und Online-Medien (WebSite) ohne weitere Rückfragen zu verwenden. Die msa verpflichtet sich im Gegenzug, jegliche Nennung von Namen oder anderen Identifikationsmermalen zu unterlassen. Die generelle Einwilligung kann von den Eltern, den Erziehungsberechtigten oder den volljährigen Schüler:innen jederzeit für eine bestimmte, einzelne Veranstaltung mit einer schriftlichen Mitteilung an die msa aufgehoben werden.

 

6. AUSSCHLUSS

In begründeten Fällen kann der Vorstand Schüler:innen ohne Anspruch auf eine Rückerstattung des Schulgeldes aus der Musikschule ausschliessen.

 

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

7.1 Mit der Anmeldung zum Musikunterricht an der msa wird die geltende Schulordnung anerkannt.

7.2 Gegen die Entscheide der Schulleitung kann innert 30 Tagen schriftlich und begründet Einsprache beim Vorstand erhoben werden.

7.3 Die vorliegende Schulordnung wurde vom Vorstand am 28. März 2023 verabschiedet und ersetzt alle vorherigen Fassungen. Sie tritt auf das 1. Semester 2023/2024 in Kraft.

Adresse

Musikschule Andelfingen und
Umgebung
Neunfornerstrasse 18
8475 Ossingen
Tel. +41 52 317 57 50

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