Diese Austrittserklärung muss bis spätestens 15. Mai bzw. 15. Dezember bei uns eintreffen. Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung Ihrer Abmeldung.
Gemäss Schulordnung: Schüler:innen, die bereits unterrichtet werden, gelten ohne fristgerechte schriftliche Abmeldung auch für das folgende Semester als angemeldet. Für verspätete Abmeldungen bis zum 1. Juli für das erste Semester und bis 1. Januar für das zweite Semester wird eine Umtriebsentschädigung von CHF 140.- erhoben. Erfolgt die Abmeldung später, ist die ganze Semesterrate zu entrichten.